CDU Gemeindeverband Gomaringen

Medizinische Versorgung auf hohem Niveau und gut erreichbar in allen Regionen Deutschlands

Pressemitteilung von Annette Widmann-Mauz MdB

Am Donnerstag stimmt der Deutsche Bundestag in 2./3. Lesung über das Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (Versorgungsstärkungsgesetz) ab. Ziel des Gesetzes ist die Sicherstellung der medizinischen Versorgung durch eine gute Verteilung der Ärzte in allen Regionen Deutschlands. Besonders ländliche Regionen stehen dabei im Fokus, wie die Bundestagsabgeordnete und Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Gesundheit, Annette Widmann-Mauz MdB, betont: „Wir müssen handeln, bevor eine Unterversorgung entsteht.“
„Auch im Gesundheitswesen gilt es, heute schon an morgen zu denken, damit unsere gute medizinische Versorgung in Stadt und Land erhalten bleibt. Der demografische Wandel sorgt nicht nur für immer mehr ältere Patienten. Besonders auf dem Land und in strukturschwachen Gebieten finden Ärzte vor dem Ruhestand keine Nachfolger. Wir wollen, dass niedergelassene Ärzte vor allem dort tätig sind, wo sie für eine gute Versorgung der Patienten gebraucht werden. Mit dem Versorgungsstärkungsgesetz schaffen wir vielfältige Anreize, um eine passgenauere und bedarfsgerechte Verteilung zu erreichen.“
 
Durch finanzielle Unterstützung und bessere Arbeitsbedingungen sollen mehr Ärztinnen und Ärzte für eine Niederlassung gewonnen werden. So können die Kassenärztlichen Vereinigungen z.B. durch Zuschüsse die Praxisgründung überall in Deutschland fördern oder Hausbesuche, die besonders in ländlichen Gegenden aufwendig sind, besser vergüten. Das nützt Ärzten und Patienten. 
 
Zudem wird es Kommunen erleichtert, selber Medizinische Versorgungszentren zu gründen. „Damit kommen wir nicht nur Patienten entgegen, die bei der Überweisung von Arzt zu Arzt Zeit und Wege sparen. Immer mehr junge Mediziner und Medizinerinnen bevorzugen die Arbeit als Angestellte mit familienfreundlichen Arbeitsbedingungen“, so Widmann-Mauz.
 
Wichtig ist der Staatssekretärin im Bundesgesundheitsministerium die Stärkung der ärztlichen Grundversorgung und der Allgemeinmedizin: „Niedergelassene Haus- und Fachärzte sind das Rückgrat der ambulanten ärztlichen Versorgung. Deshalb werden wir die zu fördernden Weiterbildungsstellen in der Allgemeinmedizin von 5000 auf 7500 erhöhen und durch weitere 1000 Arztstellen für Fachärzte ergänzen, die helfen, die Grundversorgung sicherzustellen. Das Universitätsklinikum Tübingen mit seinem Institut für Allgemeinmedizin leistet darüber hinaus einen wichtigen Beitrag für die Nachwuchssicherung in der hausärztlichen Versorgung“. 
 
Dass für eine gute Erreichbarkeit der ambulanten ärztlichen Versorgung nicht nur die „Wohnortnähe“, sondern auch der „Zeitfaktor“ entscheidend ist, wurde mit der Einrichtung von Terminservicestellen bei den Kassenärztlichen Vereinigungen berücksichtigt. Ziel ist, dass jeder, der eine medizinische Versorgung braucht, diese innerhalb der nächsten vier Wochen auch erhält. Die Rechte der Patienten werden darüber hinaus auch mit dem Anspruch auf eine unabhängige ärztliche Zweitmeinung bei bestimmten Eingriffen gestärkt.
 
Bis zuletzt beriet die Große Koalition über Möglichkeiten, die in vielen Ballungszentren bestehende Überversorgung mit Arztpraxen langfristig in ein bedarfsgerechtes Verhältnis zu bringen. 
 
„Die Arztdichte in Deutschland ist vergleichsweise sehr hoch. Das soll auch so bleiben. Doch es gibt Gegenden, wo Arztpraxen aussterben und Gebiete, wo eine deutliche Überversorgung besteht. Hier brauchen wir mehr Ausgewogenheit. Die von einigen Vertretern der Ärzteschaft betriebene Angstmacherei halte ich dabei für völlig überzogen, da es darum geht, dass Ärzte und Krankenkassen vor Ort gemeinsam darüber entscheiden sollen, ob die Nachbesetzung eines aufgegebenen Kassenarztsitzes aus Versorgungssicht sinnvoll ist. Wenn es z.B. in einem Gebiet bei der gesamten Arztgruppe der Fachinternisten eine Überversorgung gibt, darunter aber nur zwei mit Schwerpunkt Rheuma-Behandlung, und dann scheidet einer davon aus Altersgründen aus, dann muss diese Praxis natürlich nachbesetzt werden, wenn das für die Versorgung der Patienten notwendig ist. Wenn aber in einer Großstadt fußläufig acht bis zehn Kardiologen ihre Praxis haben und einer scheidet aus, dann mag das Bild ein anderes sein“, erläutert die Bundestagsabgeordnete die Zielsetzung des Gesetzes. Dies rechtfertigt bei einer festgestellten Überversorgung von 140 Prozent (statt wie ursprünglich geplant bereits bei 110 Prozent) dann auch ggf. den Aufkauf einer stillgelegten Praxis zum Verkehrswert durch die Kassenärztliche Vereinigung.
 
„Das heißt, auch in rechnerisch überversorgten Gebieten, wie Tübingen, wird es kaum zum Wegfall von Praxissitzen kommen, zumal die Ärzteschaft bei der Entscheidung vor Ort stets das letzte Wort hat“, stellt Widmann-Mauz MdB klar.
 
Weitere Verbesserungen für die Patienten im Wahlkreis sieht Widmann-Mauz MdB auch durch Neuregelungen beim Entlassungsmanagement nach Krankenhausbehandlungen. Künftig können Krankenhäuser wie das UKT, das Paul-Lechler-Krankenhaus oder das Zollernalb-Klinikum für den Übergang zur Anschlussbehandlung Medikamente verordnen oder eine Arbeitsunfähigkeit attestieren. Zudem erhalten Hochschulambulanzen wie am Uniklinikum eine angemessenere Vergütung. Auch die Sicherstellung der medizinischen Versorgung mit Hebammen- und Geburtshilfe wird im Versorgungsstärkungsgesetz durch die Einführung eines Regressverzichts der Kranken- und Pflegeverordnung ein wichtiger Beitrag geleistet.
 
Widmann-Mauz MdB: „Mit dem Versorgungsstärkungsgesetz hat die Bundesregierung eines ihrer zentralen gesundheitspolitischen Ziele in dieser Legislaturperiode erfüllt, in dem sie die medizinische Versorgung dauerhaft auf feste Füße stellt. Damit können sich Millionen von Patienten und Versicherten weiter auf die hohe Qualität unseres Gesundheitswesens verlassen.“