Der Abschnitt der B 27 zwischen Tübingen und Stuttgart wird täglich von fast 70.000 PKW- und LKW Fahrern genutzt. Sie alle verbindet, dass aufgrund der fehlenden Toilettenanlage auf der besagten Strecke vor Fahrtbeginn lieber einmal zu viel als zu wenig über eine Flüssigkeitsaufnahme nachgedacht werden sollte. „Die fehlende Toilettenanlage treibt viele Menschen um und ist für die Betroffenen kein angenehmer Zustand“, so Dieter Hillebrand MdL, der erst vor kurzem wieder Post dazu von einem Betroffenen aus seinem Wahlkreis erhalten hatte.
Auch die Südwest-Presse berichtete in einem Artikel am 17. Februar dieses Jahres über die Problematik und verwies auf die Position des Regierungspräsidiums Stuttgart, eine Toilettenanlage nur zu genehmigen, wenn der Abstand zwischen zwei Ortsdurchfahrten oder Anschlussstellen mehr als 50 Kilometer betrage. Dies sei vor Ort nicht gegeben und zudem bestünden zahlreiche Möglichkeiten, von der Strecke abzufahren und in einem der anliegenden Dörfern ein Wirtshaus anzusteuern. Aussagen, die Hillebrand MdL nicht zufriedenstellen. Aus diesem Grund hat er mit einer parlamentarischen Anfrage der grün-roten Landesregierung auf den Zahn gefühlt. „Ich kann mir nicht vorstellen, dass es im Sinne der Anwohner ist, ihnen aufgrund einer fehlenden Toilettenanlage zusätzlichen Lärm und Schadstoffe zuzumuten“, konstatiert Hillebrand MdL. Neben einer Bewertung der Position des Regierungspräsidiums wird die Landesregierung zudem gebeten, sich zu den Auswirkungen der fehlenden Toilettenanlage sowie etwaigen Maßnahmen zum Schutz der betroffenen Pendler und Anwohner zu äußern.
In ihrer Antwort verweist die Landesregierung auf die Empfehlungen für Rastanlagen an Straßen (ERS) und teilt damit die Einschätzung des Regierungspräsidiums. Zudem führe der in das umliegende Straßennetz verlagerte Verkehr in den umliegenden Ortschaften zu keiner signifikanten Erhöhung der Lärm- und Schadstoffbelastungen für die Anwohner. Gleichzeitig räumt das Verkehrsministerium aber eine noch ausstehende Prüfung des Baus einer WC-Anlage nach der Aichtalbrücke ein, die nach der noch zu erfolgenden Dringlichkeitseinstufung des neuen Bedarfsplans für die Bundesfernstraßen erfolgen soll. „Diese Aussage gibt den Betroffenen Hoffnung und zeigt, dass das Nachdenken im Verkehrsministerium noch nicht abgeschlossen ist. Es bleibt nur zu hoffen, dass nicht zu lange nachgedacht wird“, so Dieter Hillebrand abschließend.