Gemeinsam mit der großen Mehrheit des Deutschen Bundestags habe ich heute für die Verlängerung des EFSF-Hilfsprogramms für Griechenland gestimmt. Auch mir ist das aufgrund des unprofessionellen und teilweise beleidigenden Auftretens der neuen griechischen Regierung nicht leicht gefallen. Dennoch halte ich die breite Zustimmung im Deutschen Bundestag heute für das richtige Signal.
Mit der Entscheidung, das laufende EFSF-Hilfsprogramm für Griechenland um vier Monate zu verlängern, wurde nicht die Auszahlung von Kreditmitteln aus dem laufenden Hilfsprogramm freigegeben. Griechenland erhält zunächst nur die Chance, das EFSF-Hilfsprogramm ordentlich abzuschließen. Nur wenn Griechenland jetzt konkrete Reformmaßnahmen auf den Weg bringt, kann die letzte Tranche in Höhe von 1,8 Mrd. Euro aus dem Rettungsschirm ausgezahlt werden. 1,9 Mrd. Euro sollen aus den EZB-Gewinnen mit griechischen Staatspapieren aus dem Anleihekaufprogramm (SMP-Programm) der Jahre 2010 bis 2012 ausgezahlt werden. Dies geht auf die Anpassung des griechischen Hilfsprogramms im November 2012 zurück, der der Deutsche Bundestag zugestimmt hatte. Im Falle einer positiven Programmüberprüfung durch die Troika würde der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags vor Auszahlung der Mittel erneut befasst werden. Die nächste Tranche des noch bis 2016 laufenden IWF-Programms beträgt rd. 3,5 Mrd. Euro.
Mit dieser Abstimmung hat der Deutsche Bundestag keinesfalls - und das möchte ich noch einmal betonen - die griechische Reformliste vom Montag beschlossen. Diese Liste ist nicht mehr und nicht weniger als ein Ausgangspunkt für die jetzt anstehende Arbeit der Troika. Die grundsätzlichen Programmbedingungen sind im sog. „Memorandum of Understanding“ festgeschrieben. Es gilt weiterhin und wird Maßstab für die Programmüberprüfung sein.
Die Eurogruppenerklärung vom 20. Februar 2015 (enthalten im Antrag des BMF auf Bundestagsdrucksache 18/4079) führt die Bedingungen für die jetzt anstehende Programmüberprüfung klar auf:
- Griechenland sagt zu, weiter mit der Troika zusammenzuarbeiten.
- Die finanziellen Verpflichtungen gegenüber allen Gläubigern werden erfüllt. Es gibt also keinen Schuldenschnitt.
- Griechenland hat sich zu einem breiteren und tieferen Reformprozess bekannt. Die Regierung verzichtet auf eine Zurücknahme bisheriger Maßnahmen bzw. einer einseitigen Änderung von Maßnahmen, die die Haushaltsziele gefährden oder der weiteren Stabilisierung des Landes widersprechen.
- Griechenland verpflichtet sich, die zur Gewährleistung der Schuldentragfähigkeit erforderlichen Primärüberschüsse sicherzustellen.
- Die dem griechischem Bankenrettungsfonds zur Rekapitalisierung griechischer Banken zur Verfügung gestellten EFSF-Anleihen in Höhe von 10,9 Mrd. Euro gehen zurück an den Rettungsschirm. Nur bei Bedarf stehen sie für Zwecke der Rekapitalisierung weiter zur Verfügung.
Die Ursachen der derzeitigen Situation Griechenlands liegen im Land selbst. Griechenland hat viele Jahre über seine Verhältnisse gelebt und es gleichzeitig nicht geschafft, sein Staatswesen effizient zu organisieren.
Mit dem Anpassungsprogramm ist Griechenland in den vergangenen Jahren in die richtige Richtung gegangen:
- 2014 hat Griechenland den relativen Wettbewerbsnachteil gegenüber den europäischen Handelspartnern wieder aufgeholt, den das Land aufgrund des Anstiegs der Lohnstückkosten um über 20 Prozent zwischen 1995 und 2010 zu verzeichnen hatte.
- Die lange Rezession ist überwunden. Die Europäische Kommission rechnet im laufenden Jahr mit einem Wirtschaftswachstum von 2,5 Prozent und 2016 mit 3,6 Prozent.
- Griechenland konnte 2013 und voraussichtlich auch 2014 einen strukturellen Überschuss im Staatshaushalt vorweisen.
Diese Entwicklung zeigt: der Weg war richtig, auch wenn noch sehr viel zu tun bleibt. Es wäre fatal, wenn Griechenland den Weg einer konsequenten Reform- und Konsolidierungspolitik verlassen würde. Das wäre innerhalb der Währungsunion nicht zu machen. Denn beim Streit über das griechische Hilfsprogramm geht es nicht nur um Griechenland, sondern auch um die Zukunft der Eurozone insgesamt.