Resolution des CDU-Kreisparteitag vom 19.11.2014
Der CDU-Kreisverband Tübingen hat bei seinem CDU-Kreisparteitag am 19.11.2014 einstimmig die nachfolgende Resolution zur Regionalstadtbahn beschlossen:
Der Kreistag des Landkreises Tübingen hat der Entwurfs- und Genehmigungsplanung für das erste Modul der Regionalstadtbahn von Herrenberg nach Metzingen einstimmig zugestimmt. Mit der Vergabe können nun die Planungen mit Kosten über 4,2 Mio. Euro für den ersten Abschnitt der Regionalstadtbahn bis zum Erlass des Planfeststellungsbeschlusses vorangetrieben werden.
Grundsätzlich hat das Bundesverkehrsministerium die Förderfähigkeit des Projektes nach dem Bundesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes, das 2019 ausläuft anerkannt.
Das Land Baden-Württemberg hat jedoch überdurchschnittlich viele Projekte angemeldet und wird auch mehr Bundesfördermittel erhalten als andere Bundesländer.
Trotzdem besteht die Gefahr, dass die Mittel nicht für alle Projekte ausreichen. Bei der Priorisierung der Projekte hat das Land die Regionalstadtbahn auf den letzten Platz gesetzt.
Dies bedeutet, dass die Regionalstadtbahn trotz der Erteilung eines positiven Förderbescheides des Bundes (Förderung bis zu 60 %) eine geringere oder gar keine Bundesförderung bekommen kann.
Deshalb hat der Landkreis Tübingen das Land aufgefordert, wie bei anderen Projekten auch, eine Ausfallgarantie für möglicherweise nicht ausreichende Bundesmittel zu übernehmen. Nur so kann im Frühjahr 2015 die notwendige Ausführungsplanung rechtzeitig angegangen und damit sichergestellt werden, dass das Projekt bis 2019 fertig gestellt werden kann.
Auf diese Forderung ist das Land nur in Bezug auf den DB-Anteil also den Streckenabschnitt zwischen Tübingen und Reutlingen eingegangen. Der kommunale Anteil für den kompletten Ausbau der Ammertalbahn bleibt mit einem Risiko von zusätzlichen 27,4 Mio. Euro beim Zweckverband Ammertalbahn, der Bauherr sein wird.
Hier verweigert sich das Land.Nach Auffassung des CDU-Kreisverbandes ist die Perspektive für spätere Förderprogramme sehr vage. Deshalb muss alles getan werden, damit das Modul 1 der Regionalstadtbahn bis 2019 fertiggestellt und finanziert ist.
Vor diesem Hintergrund ist die Zusicherung von Gesprächen durch das Land aus unserer Sicht keinesfalls ausreichend. Wir fordern deshalb das Land auf, im Frühjahr 2015 eine Garantie für die genannte Finanzierung zu übernehmen und zwar unabhängig von der Frage, ob auf Bundesebene Nachfolgeprogramme für das GVFG vorgesehen sind oder nicht. Dadurch entsteht die Chance, dass Bundesmittel die bei anderen Projekten freiwerden für die Regionalstadtbahn verwendet werden können. Der Bund hat seine Hausaufgaben gemacht, das Land muss nun endlich nachziehen!