CDU Gemeindeverband Gomaringen

Widmann-Mauz MdB: Tafeln, Genossenschaftsläden und Nachbarschaftshilfen erhalten Förderung

Mit dem neuen Corona-Sonderförderprogramm „Ehrenamt stärken. Versorgung sichern“ des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft erhalten Tafeln, Genossenschaftsläden und andere ehrenamtliche Nachbarschaftshilfen insgesamt 5 Mio. Euro an Fördermitteln. Im Fokus des Sonderprogramms stehen Initiativen im ländlichen Raum, die wegen der Corona-Pandemie mit Mehrbelastungen zu kämpfen haben. Dazu erklärt die Wahlkreisabgeordnete für Tübingen-Hechingen, Staatsministerin Annette Widmann-Mauz MdB: 
„Bei uns in der Region sind die vielen Tafelläden, etwa in Tübingen, Rottenburg und Mössingen, sowie Genossenschaftsinitiativen wichtige Anlaufstellen für Menschen, die hilfsbedürftig sind, in sozial schwierigen Lebensverhältnissen oder in Armut leben. Sie trifft die Corona-Krise besonders hart. Hier geht es um lebensnotwendige Unterstützung wie die Versorgung mit Lebensmitteln. Erschwerend kommt hinzu, dass die Organisationen, die diese Gruppen normalerweise unterstützen, selbst mit den Corona-Bedingungen zu kämpfen haben – zum Beispiel durch rückläufige Spendeneinnahmen oder weil weniger Ehrenamtliche zur Verfügung stehen. Diese Folgen sind im ländlichen Raum besonders gravierend. Der Bund unterstützt solche ehrenamtlichen Initiativen deshalb mit bis zu 8.000 Euro. Damit können zum Beispiel Anschaffungen finanziert werden, die dem Gesundheitsschutz oder dem Transport von Lebensmitteln dienen“, erläutert die Staatsministerin.
 
Antragsberechtigt sind eingetragene Vereine, gemeinnützige GmbHs, öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften, als gemeinnützig anerkannte Stiftungen des bürgerlichen Rechts sowie genossenschaftlich organisierte Dorfläden und Dorfgaststätten, die überwiegend in kreisangehörigen Städten und Gemeinden mit maximal 50.000 Einwohnern tätig sind. Förderfähig sind Aufwendungen zur Finanzierung mit einem Zuwendungsbetrag von mindestens 2.000 und maximal 8.000 Euro. Das Bewerbungs- und Antragsverfahren ist zweistufig angelegt und wird von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) in Abstimmung mit dem Deutschen Landkreistag sowie den Landkreisen durchgeführt. Interessenbekundungen können ab sofort über ein Online-Tool bei der BLE eingereicht werden: www.bmel.de/ehrenamt-versorgung. Schnell sein lohnt sich – die Anfragen werden nach Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt.