Der Bund soll im Gesundheitsbereich bei der Beteiligung von Investoren aus dem EU-Ausland mehr Veto-Möglichkeiten bekommen. Hierfür billigte das Bundeskabinett heute die vom Bundeswirtschaftsministerium vorgelegte 15. Novelle der Außenwirtschaftsverordnung (AWV). Dazu erklärt die Wahlkreisabgeordnete für Tübingen-Hechingen, Staatsministerin Annette Widmann-Mauz MdB:
„Die aktuelle Corona-Krise verdeutlicht, dass wir in der Lage sein müssen, kritische Unternehmenskäufe aus dem außereuropäischen Ausland frühzeitig zu prüfen und gegebenenfalls auch eine Beteiligung des Bundes in den betroffenen Unternehmen ermöglichen zu können. Dabei geht es vor allem darum, den Abfluss von Produktionskapazitäten und technologischem Know-how, die für die Gesundheitsversorgung unserer Bevölkerung essentiell sind, zu verhindern. Mit der heute verabschiedeten AWV-Novelle müssen kritische Erwerbe von deutschen Unternehmen, die zum Beispiel Medikamente, Schutzausrüstung oder andere Medizingüter zur Behandlung von hochansteckenden Krankheiten wie COVID-19 herstellen, künftig dem Bundeswirtschaftsministerium angezeigt werden, wenn die Erwerbenden aus EU-Drittstaaten kommen“, erläutert Widmann-Mauz. Diese Prüfmöglichkeit gelte dann bereits ab dem Erwerb von 10 Prozent der Unternehmensanteile.
„Die Anpassung der AWV ist auch vor dem Hintergrund der Spekulationen über eine mögliche Abwanderung des Tübinger Impfstoffherstellers CureVac in die USA zu sehen. Der Fall hatte eine bundesweite Debatte darüber ausgelöst, ob kritische Infrastrukturen und Know-How im Bereich Medizin und Forschung von staatlicher Seite grundsätzlich besser geschützt werden müssen“, so Widmann-Mauz.