Zur Einrichtung eines nationalen Netzwerkes der Universitätsmedizin gegen Covid-19 durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und zur Aussetzung der EU-Medizinprodukteverordnung erklärt die Wahlkreisabgeordnete für Tübingen-Hechingen, Staatsministerin Annette Widmann-Mauz MdB:

„Aus der großen Forschungskompetenz und der vielfältigen Erfahrung unserer Universitätsmedizin bei der Behandlung und Versorgung von COVID-19-Patienten lassen sich im nationalen Austausch wichtige Erkenntnisse zum Wohle der Patienten und Beschäftigten im Gesundheitswesen gewinnen. Das ist Sinn und Zweck des neu geschaffenen Netzwerks der Universitätsmedizin, das der Bund jetzt mit 150 Millionen Euro fördert. Ich sehe darin auch für die zahlreichen Forscher, Mediziner und Pflegekräfte am Universitätsklinikum in Tübingen hervorragende Möglichkeiten, ihre Expertise in dieses wichtige nationale Kompetenznetzwerk einzubringen. Auf nationaler und EU-Ebene nutzen wir gerade jede Möglichkeit, um die medizinischen Herausforderungen der Corona-Pandemie so schnell wie möglich zu bekämpfen. Dazu zählt, dass wir unsere Versorgungs- und Forschungskompetenzen bündeln, wie es das nationale Netzwerk der Universitätsmedizin des Bundesforschungsministeriums vorsieht.
Wichtig ist aber auch, dass sich unsere regionalen Medizinproduktehersteller im Medical Valley und der BioRegio-Stern nun voll auf ihre eigentliche Arbeit konzentrieren können, ohne neue bürokratische Regelungen befolgen zu müssen. Das ist für die vielen mittelständischen Medizintechnik-Unternehmen in unserer Region ein wichtiges Signal der Unterstützung in dieser Krise. Die Regelungen, die die neue EU-Verordnung bei der Zertifizierung von Medizinprodukten vorsieht, sind richtig und wichtig, in der derzeitigen Ausnahmesituation muss aber gelten: Die medizinische Hilfe und Versorgung von Patientinnen und Patienten haben absoluten Vorrang.“