Das Bundeskabinett verabschiedete am 23. März mehrere Vorlagen, um zum einen Selbständige, Freiberufler und kleinere Unternehmen, zum anderen aber auch Krankenhäuser, Reha-Einrichtungen und soziale Dienstleister in der aktuellen Corona-Krise finanziell zu unterstützen. Dazu erklärt die Wahlkreisabgeordnete für Tübingen-Hechingen, Staatsministerin Annette Widmann-Mauz MdB:
„Aufgrund der Corona-Pandemie müssen kleinere Unternehmen und kulturelle Einrichtungen derzeit geschlossen bleiben – dadurch entsteht diesen Betrieben, aber insbesondere auch Selbständigen hoher wirtschaftlicher Schaden. Aber auch Krankenhäuser, Reha-Einrichtungen und soziale Dienstleister sind finanziell stark gefährdet. Die Vorlagen zur unbürokratischen finanziellen Unterstützung dieser Firmen und Berufsgruppen, die wir heute im Bundeskabinett verabschiedet haben, begrüße ich daher sehr. Mit diesen Gesetzentwürfen helfen wir nun gezielt auch denen, die auf direkte Soforthilfe angewiesen sind, weil die bisherigen Maßnahmen wie das Kurzarbeitergeld, Steuerstundungen oder Überbrückungskredite für sie zu kurz greifen.
So sollen kleine Unternehmer und Soloselbständige je nach Mitarbeiterzahl einmalig Soforthilfen in Höhe von 9.000 Euro (Betriebe bis 5 Mitarbeiter) bzw. 15.000 Euro (bis 10 Mitarbeiter) vom Bund bekommen. Betriebe mit mehr als 10 Mitarbeitern werden darüber hinaus durch das Land Baden-Württemberg finanziell unterstützt. Noch größere Unternehmen ab 250 Mitarbeitern sollen hingegen durch einen Rettungsschirm des Bundes gestärkt werden, damit keine Arbeitsplätze verloren gehen. Aber auch gemeinnützige wie gewerbliche soziale Dienste und Einrichtungen sollen finanziell in ihrem Bestand geschützt und von Bürokratie entlastet werden, zum Beispiel Reha-Kliniken und Pflegeeinrichtungen.
Widmann-Mauz begrüßt neben diesen Maßnahmen ausdrücklich die sogenannte Krankenhausentlastung. Diese sei auch für die Kliniken in der Region Neckar-Alb elementar, da wegen der Corona-Patienten planbare Leistungen wie nicht lebenswichtige Operationen und Behandlungen bei anderen Patienten verschoben werden müssten, womit den Häusern Einnahmen fehlten. „Für mich war und ist insbesondere im medizinischen Bereich ganz klar: Mehrbelastungen und Mindereinnahmen im Zuge der Corona-Pandemie müssen ausgeglichen werden“, so Widmann-Mauz. Entsprechend soll nun ein bundeseinheitlicher Bonus in Höhe von 50.000 Euro für jedes in der derzeitigen Corona-Krise zusätzlich geschaffene bzw. vorgehaltene Intensivbett an die Kliniken ausgezahlt werden. Außerdem zahlt der Bund für persönliche Schutzausrüstung je Fall 50 Euro.
„Wir sind uns in der Bundesregierung der Sorgen der Unternehmer in unserem Land sehr bewusst. Noch nie standen wir in den letzten 70 Jahren vor einer derartigen Herausforderung. Deshalb wollen wir die Schuldenbremse zeitweise aufheben und diese wichtigen Maßnahmen zum Schutz unserer Unternehmen durch einen Nachtragshaushalt mit der Rekordausgabensumme von 156 Milliarden Euro finanzieren“, so Widmann-Mauz.
Weitere Vorhaben der Bundesregierung, die Deutscher Bundestag und Bundesrat diese Woche beschließen wollen, sind ein Wirtschaftsstabilisierungsfonds, ein Gesetz zum Schutz der Bevölkerung sowie ein Gesetzespaket zur Abmilderung der Corona-Folgen im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht.