CDU Gemeindeverband Gomaringen

Widmann-Mauz MdB: Stärkere Verfolgung von Hass und Hetze im Netz – wichtiges Signal an Kommunalpolitiker und andere Ehrenamtliche

Das Bundeskabinett verabschiedete am 19. Februar ein Gesetzespaket gegen Rechtsextremismus und Hasskriminalität. Dazu erklärt die Wahlkreisabgeordnete für Tübingen-Hechingen, Staatsministerin Annette Widmann-Mauz MdB:
 
„Hass und Hetze nehmen nicht nur im Internet immer mehr zu. Insbesondere verbale und körperliche Angriffe auf Kommunalpolitiker und andere in unserer Gesellschaft ehrenamtlich oder hauptamtlich Engagierte werden immer zahlreicher. Diese Entwicklung sehe ich mit großer Sorge. Das Gesetzespaket gegen Hasskriminalität, das wir gestern im Bundeskabinett verabschiedet haben, begrüße ich daher sehr. Dabei geht es um einfachere Verfolgung von Hetze im Netz und eine schärfere Ahndung als bisher. Damit schützen wir diejenigen in unserer Gesellschaft, die unseren Schutz benötigen, zugleich sollen diejenigen, die im Netz Gewalt androhen, sich der Strafverfolgung nicht mehr so einfach entziehen können.“
 
Widmann-Mauz verweist vor allem auf Beleidigungen und Gewaltandrohungen durch Rechtsextreme, die inzwischen knapp 80 Prozent der von den Behörden registrierten Hassposts im Netz ausmachen und die immer weiter zunehmen. Allerdings werde nur ein Bruchteil der eigentlichen Hetze im Internet auch angezeigt, da in vielen Fällen nicht bekannt sei, dass man entsprechende Beleidigungen anzeigen muss, aber auch, da sich die Identifikation der Täter sowie die Beweissicherung als schwierig erweisen. In Zukunft wird nun auch Gewaltandrohung als Offizialdelikt anerkannt, so dass z.B. der Aufruf zu Mord oder einer Vergewaltigung auch ohne Strafanzeige von den Behörden verfolgt werden müssen. Beleidigungen bleiben hingegen weiterhin Antragsdelikt, jedoch ist der Telemediendienstbetreiber nun verpflichtet, die Betroffenen darüber zu informieren.
 
„Dieses Gesetzespaket, das wir als Reaktion auf den Mord an dem Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke im Juni 2019 und auf den antisemitischen und rassistischen Anschlag auf eine Synagoge und eine Dönerimbiss in Halle im letzten Oktober entwickelt haben, soll unsere vielfältige Gesellschaft noch besser schützen. So sollen Anbieter von sozialen Netzwerken zukünftig strafbare Inhalte wie Gewaltandrohungen an eine Zentralstelle im Bundeskriminalamt melden müssen. Das ist ein wichtiges Signal auch für alle bürgerschaftlich und kommunalpolitisch Engagierten. Schließlich müssen immer mehr Menschen, die mit der politischen Willensbildung befasst sind, Erfahrungen mit Morddrohungen und anderen Anfeindungen machen“, so Widmann-Mauz.
 
„Ich begrüße aber auch, dass Ärzte und Pfleger in Notfallambulanzen und ärztlichen Notdiensten zukünftig stärker geschützt werden – schließlich werden aus unseren Krankenhäusern und Arztpraxen immer wieder Fälle bekannt, wo das Personal durch Patienten oder deren Angehörige bedroht oder angegriffen wird“, erklärt Widmann-Mauz. „Da es diesen besonderen Schutz bereits für Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienste gibt, ist es nur folgerichtig, ihn nun auch auf im Notdienst Tätige auszuweiten.“
 
„Das Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität ist eine wichtige Maßnahme, um diejenigen, die sich für unsere offene, freiheitliche Gesellschaft engagieren, besser zu schützen. Diese Menschen sind das Rückgrat unserer Gesellschaft– unabhängig davon, ob sie sich politisch, kirchlich, sozial, kulturell oder in anderer Hinsicht betätigen“, resümiert Widmann-Mauz.