CDU Gemeindeverband Gomaringen

Widmann-Mauz MdB unterstützt Gesetzentwurf zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende

Im Rahmen der heutigen Debatte im Deutschen Bundestag zu zwei Gesetzentwürfen zur Erhöhung der Organspenden in Deutschland fordert die Tübinger Wahlkreisabgeordnete und Staatsministerin für Integration Annette Widmann-Mauz MdB eine Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende – sie unterstützt damit einen gleichlautenden Gesetzentwurf einer überfraktionellen Gruppe von Abgeordneten - sie unterstützt damit einen gleichlautenden Gesetzentwurf einer überfraktionellen Gruppe von Abgeordneten. Damit spricht sie sich gegen den Gesetzentwurf zur Regelung der doppelten Widerspruchslösung im Transplantationsgesetz aus. 

Da Staatsministerin Widmann-Mauz am Donnerstag bei einer Konferenz der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) in Paris als Vertreterin der Bundesregierung spricht, konnte sie an den namentlichen Abstimmungen nicht teilnehmen. Ihre Rede zur Organspendendebatte im Deutschen Bundestag hat sie deshalb zu Protokoll gegeben (s. Anhang dieser Pressemitteilung).

„Die Organspende ist ein äußerst sensibles und gerne verdrängtes Thema. Es handelt sich um eine höchst persönliche und individuelle Entscheidung, mit deren konkreter Auseinandersetzung sich viele von uns sehr schwer tun – auch wir Bundestagsabgeordneten“, so Widmann-Mauz. 

In der Widerspruchslösung sieht sie einen Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen und spricht sich daher dagegen aus: „Auch wenn mit der doppelten Widerspruchslösung niemand dazu gezwungen wird, nach seinem Tod ein Organ zu spenden, so entsteht mit der Widerspruchslösung dennoch der Zwang, eine Haltung einnehmen zu müssen, soll nicht am Ende der Staat diese für den Einzelnen vorgeben. Ich bin froh, dass in unserem Grundgesetz Grundrechte festgeschrieben sind, die die Würde des Menschen, seine körperliche Unversehrtheit und seine Freiheit und Selbstbestimmung besonders schützen.“ 

„Für mich, die ich selbst einen Organspendeausweis bei mir trage, ist die positive Entscheidung für eine Organspende ein Akt der selbstbestimmten Nächstenliebe, der ohne Vorbedingung und ohne Erwartung von Dankbarkeit gegeben wird“, erklärt Widmann-Mauz ihre Unterstützung für die Entscheidungslösung. 

„Es ist allerdings unsere staatliche Aufgabe, die Sensibilität und Bereitschaft der Menschen zu erhöhen, über eine Organspende nachzudenken – zum Beispiel immer dann, wenn Ausweispapiere aktualisiert werden müssen. Dadurch würde niemand gedrängt oder sogar festgelegt, aber die Befassung mit dieser wichtigen Frage angeregt und eine Spendenbereitschaft regelmäßig nachgefragt.“ 

Widmann-Mauz verweist darauf, dass sich mehr Spenden schon allein dadurch erreichen ließen, wenn die Voraussetzungen in den Kliniken für mögliche Organentnahmen, wie mehr qualifiziertes Personal und bessere organisatorische Abläufe, auch tatsächlich gegeben wären. Das vom Deutschen Bundestag erst im April letzten Jahres beschlossene Zweite Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes leiste dazu einen wesentlichen Beitrag.

Hintergrund: Der Deutsche Bundestag hat sich in einer namentlichen Abstimmung am Donnerstagmorgen gegen eine doppelte Widerspruchslösung ausgesprochen, die vorsieht, dass jeder erwachsene Bürger automatisch möglicher Organspender ist, es sei denn, er widerspricht. 

Die Entscheidungslösung sieht hingegen eine Weiterentwicklung der bestehenden Rechtslage vor: Bürger sollen nun bei Arztbesuchen, Ausweisverlängerungen und anderen Behördengängen um eine Entscheidung zur Organspende gebeten werden. Der Gesetzentwurf wurde in einer weiteren namentlichen Abstimmung angenommen. 


Anhang:

TOP 8a – Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende 

Zu Protokoll gemäß § 78 Abs. 6 GOBT. 

Sehr geehrter Herr Präsident/sehr geehrte Frau Präsidentin, 

meine sehr geehrten Damen und Herren, 

die Organspende ist ein äußerst sensibles und gerne verdrängtes Thema. Geht es dabei doch um mehr als theoretische Fragen rund um Krankheit, Sterben und Tod oder Selbstbestimmung, Freiheit, Verantwortung und Solidarität. Vor allem handelt es sich bei der Organspende um eine höchst persönliche und individuelle Entscheidung, mit deren konkreter Auseinandersetzung sich viele von uns sehr schwer tun – auch Bundestagsabgeordnete. Warum ist das so? Wir wissen, dass wir mit der Entscheidung als Gesetzgeber für oder gegen eine Widerspruchslösung einen Schritt weiter gehen, als wenn wir lediglich für uns vorab persönlich klären, wie wir im Falle unseres Todes mit dieser Frage umgehen wollen und ob auch wir bereit wären, ein oder mehrere Organe zu spenden und damit Schwerstkranken wieder Hoffnung zu geben oder gar deren Leben retten zu wollen. Mit einer Widerspruchslösung nimmt der Staat im Verhältnis zum Bürger – ohne dessen persönlich geäußerten Willen zu kennen – seinen mutmaßlichen Willen an. Er definiert damit einen moralischen Standard bzw. gibt den Maßstab vor, was gesellschaftlich erwünscht, notwendig oder ethisch richtig ist. Damit wird für uns als Abgeordnete die Frage, welche Variante einer zukünftigen Organspenderegelung wir präferieren – die Widerspruchs- oder Zustimmungs- bzw. Entscheidungslösung – zu einer doppelten Gewissensentscheidung. 

Im Moment erreichen uns täglich Anschreiben von engen Familienmitgliedern der auf Organe dringend angewiesenen Menschen, Schwerstkranke, die teilweise seit Jahren auf Transplantationslisten stehen und von denen es in Deutschland über 10.000 gibt. Dagegen gab es zuletzt nur noch eine dreistellige Zahl an Organspenden jährlich – viel zu wenige, um den Bedarf auch nur annähernd decken zu können. Und wenn Studien zufolge knapp 80 Prozent der Menschen einer Organspende nach ihrem Tod positiv gegenüberstehen, so ist die Tatsache, dass nur etwa 36 Prozent einen Organspendeausweis besitzen, ein Umstand, der die Besonderheit dieser konkreten, verbindlichen, hochemotionalen und höchstpersönlichen Entscheidung einmal mehr unterstreicht und sicher nicht nur auf Nachlässigkeit oder gar Gleichgültigkeit Schwerstkranken gegenüber zurückzuführen ist. 

Wäre eine grundsätzliche Verpflichtung zur Entscheidung oder sogar die gesetzliche Simulation der Spendebereitschaft (bei doppelter Widerspruchsmöglichkeit) das geeignete Mittel, um die Organspendebereitschaft und die Zahl der für eine Transplantation zur Verfügung stehenden Organe zu erhöhen? Die Experten sind davon jedenfalls nicht überzeugt. 

Ein Blick ins europäisches Ausland zeigt, dass kein Kausalzusammenhang besteht: So hat Schweden zum Beispiel die Zustimmungslösung durch eine Widerspruchslösung ersetzt, aber dennoch keine Steigerung der Spendenzahlen erreichen können. 

In Deutschland gibt es pro Jahr rund 4000 Menschen, bei denen der Hirntod festgestellt wurde. Nur solche Menschen kommen nach den Richtlinien der Bundesärztekammer – im Unterschied zu anderen Staaten, in denen der Herztod als Kriterium herangezogen wird – überhaupt in Frage, potentiell Organspender zu werden. Weiter dürfen keine medizinischen Ausschlussgründe zur Organspende aufgrund der Organfunktion oder der Gefährdung des Empfängers durch übertragbare Krankheiten vorliegen. 2018 gab es bundesweit 1.416 mögliche Spender, 955 davon oder 67 Prozent wurden tatsächlich zu Organspendern. Das waren 158 mehr als 2017 (797), 98 mehr als 2016 (857), 78 mehr als 2015 (877) und 91 mehr als 2014 (864). 100 weitere Zustimmungen zur Organentnahme wurden darüber hinaus erteilt, was am Ende einer Gesamtspendenquote von 74,4 Prozent entspricht (vgl. DSO-Jahresbericht 2018). 

Hauptgrund für nicht realisierte Organspenden nach der Todesfeststellung – insgesamt 24 Prozent der Fälle – ist seit einigen Jahren eine fehlende Zustimmung zur Spende durch die Angehörigen. Sie spielen in dem ganzen Prozess eine wichtige Rolle. Es fällt ihnen oft schwer, bei einem hirntoten Familienmitglied die funktionserhaltenden Maschinen abschalten zu lassen und die Organe damit zur Spende freizugeben. Neben den verständlichen Gefühlen der Angehörigen der auf Organe Wartenden gilt es auch die derjenigen zu respektieren, die gerade einen Angehörigen verloren haben und jetzt eine Entscheidung für oder gegen die Spende treffen. Es gibt Menschen, die ihren Wunsch absichtlich nicht schriftlich fixieren, um ihren Angehörigen die Entscheidung zu überlassen, ob und wann der Zeitpunkt gekommen ist, die Apparate abzuschalten. Hat ein Betroffener bei der Widerspruchslösung seinen Widerspruch nicht erklärt und auch nicht anderweitig schriftlich dokumentiert, können die Angehörigen seine mündlich geäußerte 

Ablehnung de facto aber nicht durchsetzen. In anderen europäischen Ländern mit Widerspruchslösung ist dies anders geregelt. 

Mehr Spenden lassen sich allerdings schon dadurch erreichen, dass die Voraussetzungen in den Kliniken für mögliche Organentnahmen auch tatsächlich gegeben sind. Die aktuelle Verfügbarkeit entsprechend qualifizierten Personals, bessere organisatorische Abläufe und eine adäquate Vergütung für das Vor- und Freihalten von Intensiveinheiten tragen erwiesenermaßen dazu bei, mehr Organentnahmen auch tatsächlich realisieren zu können. Das vom Deutschen Bundestag erst im April letzten Jahres beschlossene Zweite Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes leistet dazu einen wesentlichen Beitrag. 

Mindestens so bedeutsam, wenn nicht noch wichtiger für die Spendenbereitschaft in der Bevölkerung ist das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Organisation des gesamten Prozesses. Neue rechtliche Vorgaben, mehr Transparenz von der Entnahme der Organe über ihre Vermittlung bis zur Tranplantation sowie bessere Information und Aufklärung über Chancen und Risiken der Organspende haben dazu beigetragen, infolge des Organtransplantationsskandals 2010 entstandenes Misstrauen kontinuierlich abzubauen. 

Für mich, die ich selbst einen Organspendeausweis bei mir trage, ist die positive Entscheidung für eine Organspende ein Akt der selbstbestimmten Nächstenliebe – und eine Organspende tatsächlich eine Spende, ein Geschenk an Mitmenschen, das ohne Vorbedingung und ohne Erwartung von Dankbarkeit gegeben wird. Es ist keine Leistung in der Hoffnung auf Gegenleistung, kein Beitrag oder gar moralische Verpflichtung. Wenn es keine moralische Pflicht ist, seine Organe postum zu spenden, darf eine Entscheidung darüber meines Erachtens auch nicht zu einer rechtlichen Pflicht werden. Es ist und bleibt eine sehr persönliche Entscheidung über das eigene Sterben. Die Würde des Menschen ist auch beim Sterben unantastbar! 

Auch wenn mit der doppelten Widerspruchslösung niemand dazu gezwungen wird, nach seinem Tod ein Organ zu spenden, so entsteht mit der Widerspruchslösung dennoch der Zwang, eine Haltung einnehmen zu müssen, soll nicht am Ende der Staat diese für den Einzelnen vorgeben. Ich bin froh, dass in unserem Grundgesetz Grundrechte festgeschrieben sind, die die Würde des Menschen, seine körperliche Unversehrtheit und seine Freiheit und Selbstbestimmung besonders schützen. Zwar endet das Leben eines Menschen mit dem Tod, aber Sterben ist ein Prozess und auch der Leichnam ist 

grundsätzlich würdevoll und im Sinne der Überzeugungen des Verstorbenen zu behandeln und zu bestatten. 

Es ist allerdings unsere staatliche Aufgabe, die Sensibilität und Bereitschaft der Menschen zu erhöhen, über eine Organspende nachzudenken – zum Beispiel immer dann, wenn Ausweispapiere aktualisiert werden müssen. Dadurch würde niemand gedrängt oder sogar festgelegt, aber die Befassung mit dieser wichtigen Frage angeregt und eine Spendenbereitschaft regelmäßig nachgefragt. Viele, die der Organspende bereits jetzt positiv gegenüberstehen, könnten sich zum für sie richtigen Zeitpunkt für einen Spenderausweis entschließen – um eines Tages nach dem Tod andere Menschen zu retten, die in Deutschland im Moment noch viel zu lange auf ein Spenderorgan warten müssen. 

Ich unterstütze daher den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende.

Widerspruchslösung nicht zwangsläufig zu mehr Organspenden bzw. zu mehr Transplantationen führe – das zeige allein der Blick ins europäische Ausland: „2018 wurde in Fällen eines Hirntods eine Gesamtspendenquote von knapp 75 Prozent in Deutschland erreicht – in anderen europäischen Ländern mit höheren Spenderquoten ist der ausschlaggebende Grund für die höheren Zahlen, dass dort auch im Falle eines Herztodes Organe entnommen werden können. Das hat mit der Widerspruchslösung aber nichts zu tun.“